Jedes Jahr lesen wir die Rankings der berühmtesten und wertvollsten Marken wie Google, Apple oder Coca Cola. Aber nicht nur diese außerordentlich bekannten Marken haben einen Wert, sondern jede Marke, die den Umsatz eines Produktes fördert. Doch neben zu erzielenden Erfolgen lauern auch Gefahren.

Welche Risiken und welche Möglichkeiten schlummern in ihrem Markenportfolio?

Anders als der Name eines Betriebs, der nur zusammen mit dem Betrieb verkauft werden kann, sind Marken ein selbständiges Handelsgut. Marken können verkauft werden, zudem können die Nutzungsrechte an einer Marke durch Lizenzverträge auf Zeit eingeräumt werden. Je wertvoller dabei die Marke ist, desto höher ist ihr Preis bzw. desto höher fällt die Lizenzgebühr aus. Häufig stellen Marken über die Hälfte des Unternehmenswertes dar, manchmal sind sie das einzig Wertvolle, was von einem Unternehmen übrig geblieben ist. Ebenso können Marken wieder zum Leben erweckt werden, man denke an Bluna und Afri Cola.

Falsche Markenbewertung – hohes Risiko bei Betriebsprüfung

Marken sind bei der Bilanzierung als immaterielle Vermögensgegenstände genauso wie zum Beispiel Patente zu berücksichtigen. Nimmt ein Geschäftsführer dieses Thema nicht ernst und stellt der Betriebsprüfer im Rahmen einer Steuerprüfung fest, dass von einer falschen Bewertung seines Markenportfolios ausgegangen wurde, ist gegebenenfalls mit hohen Steuernachzahlungen zu rechnen. In den letzten Jahren wurden die Mitarbeiter zahlreicher Finanzämter zu dem Thema „Markenbewertung“ geschult, sodass dieses im Rahmen von Prüfungen populär geworden ist.

Überblick über das eigene Markenportfolio verschaffen

Um über die eigenen Unternehmenspotentiale informiert zu sein und Risiken bei Betriebsprüfungen zu vermeiden, ist es in einem ersten Schritt sinnvoll, die existierenden Marken zu erfassen, insbesondere zu prüfen, ob

  • die Marke tatsächlich registriert und eingetragen wurde,
  • der richtige Inhaber eingetragen ist,
  • gegebenenfalls eine Verlängerung in Kürze ansteht,
  • Vereinbarungen mit Dritten getroffen wurden, die die Nutzungsmöglichkeiten einschränken („Abgrenzungsvereinbarungen“),
  • Lizenzen eingeräumt wurden,
  • das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis noch aktuell ist und dem tatsächlichen Einsatz der Marke entspricht,
  • die Marke Schutz in den Ländern genießt, in denen sie zum Einsatz kommt und
  • eine Markenüberwachung zur Wahrung der Alleinstellung erfolgt.