Ist ein Werbender dafür verantwortlich, wenn seine Internetanzeige trotz Aufforderung nicht von der Website gelöscht wird und dadurch eine Markenrechtsverletzung entsteht?
Die Veröffentlichung einer Werbeanzeige auf einer Website, in der eine Marke genannt wird, stellt eine Benutzung dieser Marke durch den Werbenden dar, wenn er die Anzeige in Auftrag gegeben hat. Hat er sie hingegen nicht in Auftrag gegeben und hat er den Betreiber der Website aufgefordert, die Marke zu löschen, so kann dem Werbenden das Fehlverhalten des Websitebetreibers nicht zugerechnet werden.
“EuGH-Urteil: Keine Markenverletzung durch Werbenden bei nicht in Auftrag gegebenen Anzeigen.“
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Der EuGH hat nun entschieden, dass ehemals autorisierte Werkstätten von Daimler nicht für Markenverletzungen in Internetanzeigen verantwortlich sind, die sie nicht in Auftrag gegeben haben und in denen trotz ihrer Löschungsbemühungen weiterhin ihr Name mit der Marke „Mercedes Benz“ in Verbindung gebracht wird.
EuGH, Urt. v. 3.3.2016 – C-179/15
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