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Handel mit Kundendaten – nur mit Einwilligung der Kunden

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Handel mit Kundendaten – nur mit Einwilligung der Kunden
Handel mit Kundendaten - nur mit Einwilligung der Kunden | www.juliawasert.de | © everything possible @ Shutterstock
Handel mit Kundendaten – nur mit Einwilligung der Kunden
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15. September 2015

Handel mit Kundendaten – nur mit Einwilligung der Kunden

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) hat Bußgelder in fünfstelliger Höhe gegen Käufer und Verkäufer eines Unternehmens verhängt, weil beim Verkauf personenbezogene Kundendaten ohne Einwilligungen der Kunden weitergegeben wurden.

Twitter: „Einwilligung erforderlich: Beim Handel mit #Kundendaten drohen hohe Geldbußen. #Recht #Datenschutz“

„Um die Sensibilität der Unternehmen zu erhöhen, werden wir auch in weiteren geeigneten Fällen dieser Art Verstöße mit Geldbußen ahnden,“ so ein Sprecher der Behörde. Beim Erwerb von Kundendaten sollten sich Käufer daher die Einwilligungen der Kunden in den Verkauf nachweisen lassen. Andernfalls drohen bei Nutzung der Daten erhebliche Geldbußen.

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Profilfoto von Julia Wasert RA für Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht
Julia Wasert
Mein Name ist Julia Wasert. Ich bin Rechtsanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht sowie Unternehmensberaterin und Sparringspartnerin.
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