Um Beiträge für die Leser anschaulich zu gestalten, sind visuelle Elemente essentiell. Neben Bildern werden daher oft Videos fremder Seiten wie beispielsweise YouTube in Artikel eingebettet, ohne sie vorab zu speichern und auf der eigenen Website hochzuladen.
Lange Zeit war das Einbetten bzw. Framing rechtlich umstritten. Doch nun hat der Bundesgerichtshof ein entsprechendes Urteil gefällt.
Link aufrufen“#BGH hat entschieden, ob das #Framing fremder Videos auf der eigenen Homepage erlaubt ist.“
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