Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) hat Bußgelder in fünfstelliger Höhe gegen Käufer und Verkäufer eines Unternehmens verhängt, weil beim Verkauf personenbezogene Kundendaten ohne Einwilligungen der Kunden weitergegeben wurden.
Twitter: „Einwilligung erforderlich: Beim Handel mit #Kundendaten drohen hohe Geldbußen. #Recht #Datenschutz“
„Um die Sensibilität der Unternehmen zu erhöhen, werden wir auch in weiteren geeigneten Fällen dieser Art Verstöße mit Geldbußen ahnden,“ so ein Sprecher der Behörde. Beim Erwerb von Kundendaten sollten sich Käufer daher die Einwilligungen der Kunden in den Verkauf nachweisen lassen. Andernfalls drohen bei Nutzung der Daten erhebliche Geldbußen.
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