Am Wochenende findet die Eröffnungszeremonie der Olympischen Spiele 2016 in Rio statt. Das wird nicht nur vor Ort ein Spektakel, sondern auch im Netz gefeiert. Allerdings gibt es hierbei offenbar ein Problem: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ließ in den letzten Tagen verlautbaren, er werde die Nutzung von Hashtags wie #Rio2016 untersagen, wenn der Nutzer nicht offizieller Sponsor sei.
Doch selbst wenn der DOSB Markenrechte an verschiedenen Zeichen erworben hat, gilt Folgendes: Eine Markenverletzung kann grundsätzlich nur bei Nutzung im geschäftlichen Verkehr vorliegen. Bei rein privater Nutzung ist damit per se eine Markenverletzung ausgeschlossen.
“Die Olympischen Spiele beginnen – ohne Hashtag? Eine Erklärung aus Sicht des Markenrechts. #Rio2016“
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Im geschäftlichen Verkehr liegt eine Markenverletzung auch nur dann vor, wenn das Zeichen „markenmäßig“ benutzt wird, also zur Förderung des Produktabsatzes.
Wenn der Hashtag zu Zwecken der Berichterstattung genutzt wird, kann dies nicht mit einem Unterlassungsgebot geahndet werden. Denn es wird kein Verstoß begangen, wenn die fremde Marke nicht als Herkunftshinweis missbraucht wird, sondern lediglich rein beschreibend genutzt wird. Die Olympischen Spiele können also beginnen. #Rio2016
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