Julia Wasert

Rechtsanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht

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Fünf Tipps für einen starken Markenslogan

Lesenswertes

Fünf Tipps für einen starken Markenslogan
Fünf Tipps für einen starken Markenslogan | © 360b / Shutterstock.com
11. März 2016

Fünf Tipps für einen starken Markenslogan

„Dahinter steckt immer ein kluger Kopf“ – ein Slogan, den die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) seit über 50 Jahren nutzt. Die FAZ setzt aus guten Gründen immer noch auf diesen Claim, weil er durch seine Doppeldeutigkeit gleich zwei starke Aussagen macht.

“Wie erstellt man einen starken #Markenslogan? Diese fünf Tipps helfen weiter.“

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Welche Stilmittel bei der Entwicklung eines Slogans noch dafür sorgen, dass eine Marke verbal auf den Punkt gebracht wird, für Differenzierung sorgt und den Wiedererkennungseffekt stärkt, das erläutern Michael Brandtner und Laura Ries anhand bekannter Beispiele wie „Bild dir deine Meinung“ oder „Aus Freude am Fahren“.

Wie das Beispiel FAZ zeigt: Ein erfolgreicher Slogan kann für die Ewigkeit sein. Man sollte deshalb extrem vorsichtig sein, diesen zu verändern.

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Profilfoto von Julia Wasert RA für Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht
Julia Wasert
Mein Name ist Julia Wasert. Ich bin Rechtsanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht sowie Unternehmensberaterin und Sparringspartnerin.
EuGH-Urteil: Werbender ist nicht verantwortlich für nicht gelöschte Internetanzeige
EuGH-Urteil: Werbender ist nicht verantwortlich für nicht gelöschte Internetanzeige | © Zerbor @ Shutterstock.com
9. März 2016

EuGH-Urteil: Werbender ist nicht verantwortlich für nicht gelöschte Internetanzeige

Ist ein Werbender dafür verantwortlich, wenn seine Internetanzeige trotz Aufforderung nicht von der Website gelöscht wird und dadurch eine Markenrechtsverletzung entsteht?

Die Veröffentlichung einer Werbeanzeige auf einer Website, in der eine Marke genannt wird, stellt eine Benutzung dieser Marke durch den Werbenden dar, wenn er die Anzeige in Auftrag gegeben hat. Hat er sie hingegen nicht in Auftrag gegeben und hat er den Betreiber der Website aufgefordert, die Marke zu löschen, so kann dem Werbenden das Fehlverhalten des Websitebetreibers nicht zugerechnet werden.

“EuGH-Urteil: Keine Markenverletzung durch Werbenden bei nicht in Auftrag gegebenen Anzeigen.“

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Der EuGH hat nun entschieden, dass ehemals autorisierte Werkstätten von Daimler nicht für Markenverletzungen in Internetanzeigen verantwortlich sind, die sie nicht in Auftrag gegeben haben und in denen trotz ihrer Löschungsbemühungen weiterhin ihr Name mit der Marke „Mercedes Benz“ in Verbindung gebracht wird.

EuGH, Urt. v. 3.3.2016 – C-179/15

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Julia Wasert
Mein Name ist Julia Wasert. Ich bin Rechtsanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht sowie Unternehmensberaterin und Sparringspartnerin.
Die neue Unfreiheit unserer digitalisierten Zeit
Die neue Unfreiheit unserer|©Africa Studio@shutterstock.com
9. Oktober 2015

Die neue Unfreiheit unserer digitalisierten Zeit

Heute Morgen las ich Überlegungen von Byung-Chul Han, die ich ganz gut teilen kann: „Wir befinden uns in einer Leibeigenschaft. Die digitalen Feudalherren – wie Facebook – geben uns Land, sagen: Beackert es, ihr bekommt es kostenlos. Und wir beackern es wie verrückt, dieses Land. Am Ende kommen die Lehnsherren und holen die Ernte. Das ist eine Ausbeutung der Kommunikation. Wir kommunizieren miteinander, und wir fühlen uns dabei frei. Die Lehnsherren schlagen Kapital aus dieser Kommunikation. Und Geheimdienste überwachen sie. Dieses System ist extrem effizient.“

Freiheit ist eine Gegenfigur des Zwanges. Wenn man den Zwang, dem man unbewusst unterworfen ist, als Freiheit empfindet, ist das das Ende der Freiheit. Deshalb sind wir in einer Krise.

Byung-Chul Han


Und der Satz von Jenny Holzer „Protect me from what I want“ beschäftigt ihn offenbar auch.

“#Kommunikation: Fühlen wir uns dabei heute noch frei?“

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Julia Wasert
Mein Name ist Julia Wasert. Ich bin Rechtsanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht sowie Unternehmensberaterin und Sparringspartnerin.
Was Apples Markenwert für europäische Unternehmen bedeutet
Markenwert: Apple ist unangefochten die Nummer 1 | © pio3 / Shutterstock.com
8. Oktober 2015

Was Apples Markenwert für europäische Unternehmen bedeutet

Wen wundert es, dass Apple beim Ranking „Eurobrand 2015 Global Top 100“ die Nummer 1 ist. Aufhorchen sollten wir aber hier:

„Europas Unternehmen stehen daher unter Druck. Gerade noch 35 Marken sind im aktuellen Ranking vertreten – nach 41 im Vorjahr. Nachgerückt sind dafür vorrangig asiatische Unternehmen, allen voran aus China. Mittlerweile sind 18 Konzerne aus Asien in der Rangliste vertreten, ein Jahr zuvor waren es lediglich 13.“ Erst recht seitdem der Slogan „Fake in Germany“ für Furore sorgt, ist zu befürchten, dass in den nächsten zwölf Monaten mit einem weiteren Rutsch zu rechnen ist.

“Konzentration auf Einzelmarken anstelle eines Markenportfolios – was Konsumenten wirklich wollen.“

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Beim Thema Leistung und Markenstrategie müssen sich europäische und deutsche Unternehmen noch mehr anstrengen. Die Stellschraube Digitalisierung dürfte maßgeblichen Einfluss auf beides haben.

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Handel mit Kundendaten – nur mit Einwilligung der Kunden
Handel mit Kundendaten - nur mit Einwilligung der Kunden | www.juliawasert.de | © everything possible @ Shutterstock
15. September 2015

Handel mit Kundendaten – nur mit Einwilligung der Kunden

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) hat Bußgelder in fünfstelliger Höhe gegen Käufer und Verkäufer eines Unternehmens verhängt, weil beim Verkauf personenbezogene Kundendaten ohne Einwilligungen der Kunden weitergegeben wurden.

Twitter: „Einwilligung erforderlich: Beim Handel mit #Kundendaten drohen hohe Geldbußen. #Recht #Datenschutz“

„Um die Sensibilität der Unternehmen zu erhöhen, werden wir auch in weiteren geeigneten Fällen dieser Art Verstöße mit Geldbußen ahnden,“ so ein Sprecher der Behörde. Beim Erwerb von Kundendaten sollten sich Käufer daher die Einwilligungen der Kunden in den Verkauf nachweisen lassen. Andernfalls drohen bei Nutzung der Daten erhebliche Geldbußen.

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Arbeitszeitgesetz: CDU-Politiker fordert Recht auf Homeoffice
Arbeitszeitgesetz: CDU-Politiker fordert Recht auf Homeoffice | www.juliawasert.de | © Dgrilla @ Shutterstock
9. September 2015

Arbeitszeitgesetz: CDU-Politiker fordert Recht auf Homeoffice

In den Niederlanden gibt es ihn: Den Anspruch auf das Homeoffice. Hierzulande hängt Heimarbeit hingegen vom guten Willen der Arbeitgeber ab. Das möchte CDU Politiker Christian Bäumler gerne ändern. Er spricht sich für einen Rechtsanspruch auf das Homeoffice aus – natürlich unter ähnlichen Bedingungen wie jenen in unserem Nachbarland:

Der Anspruch gilt für Angestellte von Betrieben einer bestimmten Größe, wenn durch die Heimarbeit keine Sicherheitsrisiken entstehen und keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen, die Anwesenheit am Arbeitsplatz bspw. nicht obligatorisch ist.

“CDU-Politiker fordert Recht auf #Homeoffice. Ist das #Arbeitszeitgesetz noch zeitgemäß? #NewWork“

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Die Folge: In den Niederlanden arbeiten schon heute 30 Prozent der Arbeitnehmer von zuhause. In Deutschland sind es gerade einmal 12 Prozent. Dennoch sehen einige Experten zusätzliche Regelungen skeptisch und verweisen auf die vielen Betriebsvereinbarungen zum mobilen Arbeiten.

Weitere interessante Links zum Thema:

  • Wenn das Zuhause zum Homeoffice wird: Diese Dinge müssen rechtlich beachtet werden
  • Die wichtigsten Regeln für die Heimarbeit
  • Na, faulenzen Sie auch zu Hause?
  • Aktuelles Arbeitszeitgesetz: In einer digitalen Arbeitswelt überhaupt noch zeitgemäß? 
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Netzpolitik.org und der Verfassungsschutz
Netzpolitik.org und der Verfassungsschutz | www.juliawasert.de | © Evlakhov Valeriy @ Shutterstock
3. August 2015

Netzpolitik.org und der Verfassungsschutz

„Eine Politposse und ein Offenbarungseid für die freiheitlich demokratische Grundordnung“ – so bezeichnet Heidrun Jakobs das Verhalten sämtlicher Akteure im Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber des Internet-Blogs „Netzpolitik.org“.

In ihrem Kommentar geht die Bloggerin auf die zentrale Rolle des Verfassungsschutzes ein, kritisiert die fehlende Rechtsgrundlage für eine vollumfängliche Überwachung des Internets und wundert sich über die offensichtliche Veruntreuung von öffentlichen Geldern.

“Ermittlungen gegen Netzpolitik.org: Es geht um mehr als #Pressefreiheit. #Recht #Netzpolitik“

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