Julia Wasert

Rechtsanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht

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Drohung mit der Presse kann zum Arbeitsplatzverlust führen

Lesenswertes

Drohung mit der Presse kann zum Arbeitsplatzverlust führen
© Brian A Jackson @ Shutterstock.com
7. September 2016

Drohung mit der Presse kann zum Arbeitsplatzverlust führen

Möchte ein Arbeitnehmer bestimmte Forderungen beim Arbeitgeber durchsetzen und bedient sich dabei der Drohung mit der Presse, kann das zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor.

Im konkreten Fall hat das beklagte Unternehmen dem Kläger angelnde Arbeitsleistung und Sozialkompetenz vorgeworfen, weshalb es dem Mitarbeiter mehrfach erfolglos einen Aufhebungsvertrag anbot, bevor es den Arbeitsvertrag später ordentlich kündigte. Die Rechtsanwältin des Klägers drohte dem Vorstand der Konzernmutter daraufhin mit arbeitsrechtlichen Schritten und Einschaltung der Presse.

“Wer dem Arbeitgeber mit der Presse droht, kann seinen Arbeitsplatz verlieren. #Arbeitsrecht“

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Der Kündigungsklage wurde zwar mangels glaubhafter Darstellung der behaupteten schlechten Arbeitsleistungen stattgegeben. Gleichzeitig gab das Gericht aber auch dem Auflösungsantrag des Unternehmens statt, weil es durch die Drohung mit der Presse keine Vertrauensgrundlage mehr gab. Dabei machte es keinen Unterschied, dass nicht der Kläger persönlich, sondern die von ihm beauftragte Rechtsanwältin die Drohung aussprach.

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Mein Name ist Julia Wasert. Ich bin Rechtsanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht sowie Unternehmensberaterin und Sparringspartnerin.
Accountinhaber bei Facebook haftet
JaysonPhotography / Shutterstock.com
29. August 2016

Accountinhaber bei Facebook haftet

Wer die Daten seines Facebook-Acoounts an andere weitergibt oder nicht hinreichend technisch sichert, haftet, wenn über das Konto Persönlichkeitsrechtsverletzungen begangen werden.

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Nutzungsverbot des Olympia-Hashtags: Ein Blick auf das Markenrecht
© Ververidis Vasilis / Shutterstock.com
5. August 2016

Nutzungsverbot des Olympia-Hashtags: Ein Blick auf das Markenrecht

Am Wochenende findet die Eröffnungszeremonie der Olympischen Spiele 2016 in Rio statt. Das wird nicht nur vor Ort ein Spektakel, sondern auch im Netz gefeiert. Allerdings gibt es hierbei offenbar ein Problem: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ließ in den letzten Tagen verlautbaren, er werde die Nutzung von Hashtags wie #Rio2016 untersagen, wenn der Nutzer nicht offizieller Sponsor sei.

Doch selbst wenn der DOSB Markenrechte an verschiedenen Zeichen erworben hat, gilt Folgendes: Eine Markenverletzung kann grundsätzlich nur bei Nutzung im geschäftlichen Verkehr vorliegen. Bei rein privater Nutzung ist damit per se eine Markenverletzung ausgeschlossen.

“Die Olympischen Spiele beginnen – ohne Hashtag? Eine Erklärung aus Sicht des Markenrechts. #Rio2016“

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Im geschäftlichen Verkehr liegt eine Markenverletzung auch nur dann vor, wenn das Zeichen „markenmäßig“ benutzt wird, also zur Förderung des Produktabsatzes.

Wenn der Hashtag zu Zwecken der Berichterstattung genutzt wird, kann dies nicht mit einem Unterlassungsgebot geahndet werden. Denn es wird kein Verstoß begangen, wenn die fremde Marke nicht als Herkunftshinweis missbraucht wird, sondern lediglich rein beschreibend genutzt wird. Die Olympischen Spiele können also beginnen. #Rio2016

Weiterführende Links zum Thema:

  • Social-Media-Vorgaben zu Olympia: „Diese Regel ist natürlich absurd“ (Spiegel Online)
  • Wann darf ich den Hashtag #Rio2016 verwenden? (Gründerszene)
  • Hashtag-Zensur in Rio: Reaktionen auf das IOC-Verbot (ISPO)
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Das Internet der Werte – bringt Blockchain mehr Demokratie?
© Sergey Tarasov @ Shutterstock.com
2. August 2016

Das Internet der Werte – bringt Blockchain mehr Demokratie?

Ich kritisiere regelmäßig die Monopolstellung von Uber, Facebook & Co., da ich Monopolstellungen per se gefährlich finde. Daher verfolge ich das Thema Blockchain ganz gespannt. Wenn wir künftig auf Plattformen, die von nur einem gesteuert werden, verzichten können und damit wieder Herr unserer Daten werden, wäre das in meinen Augen eine richtig große Sache. Ich gebe gerne Daten, um ein auf mich zugeschnittenes Angebot zu bekommen. Allerdings gibt es genug Transaktionen, die meine Daten abfragen, wovon ich aber keinen Mehrwert zurückbekomme.

“Was hat Blockchain mit Demokratie zu tun? Gedanken zu einem Interview von Don und Alex Tapscott.“

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Eine Zensur von weltumspannenden Plattformbetreibern lehne ich ab. Wenn Transaktionen im Netz aber wieder eine Vertrauensgrundlage bekommen und von jedem einzelnen gesteuert werden können, dürfte die Zurückeroberung von Selbstbestimmtheit auch nicht mehr weit sein. Abzuwarten bleibt, wie das Thema Sicherheit auch hier zu bewerten ist. Es liegt sicher schon jemand in Lauerstellung – hoffentlich nur ein gewöhnlicher Krimineller und kein Diktator.

Hier ein interessantes Interview zum Thema mit Vater und Sohn Tapscott für die BrandEins:

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Was passiert, wenn Mitarbeiter ihr Gehalt selbst bestimmen
Was passiert, wenn Mitarbeiter ihr Gehalt selbst bestimmen | © Singkham @ Shutterstock.com
8. April 2016

Was passiert, wenn Mitarbeiter ihr Gehalt selbst bestimmen

Bei der Digital-Agentur Elbdudler ist 2014 ein ganz besonderes und ungewöhnliches Experiment öffentlich geworden und hat für Aufsehen gesorgt: Gründer Julian Vester hat die Mitarbeiter ihr Gehalt selbst festlegen lassen. Kein Wunder, dass sich Vester vor Bewerbungen kaum mehr retten kann.

Die „Zeit“ hat ihn jetzt interviewt und gefragt, was daraus geworden ist und wie es weitergeht. Ein interessantes Ergebnis: Das Gehalt ist 2015 dank einer guten wirtschaftlichen Entwicklung mit durchschnittlich 329 Euro deutlicher angestiegen als es die Mitarbeiter selbst gefordert hatten. Sie wollten damals 200 Euro mehr.

“Bei der Digital-Agentur @elbdudler bestimmen die Mitarbeiter selbst über ihr Gehalt. #NewWork“

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Die Mitarbeiter führen inzwischen einmal im Monat ein Gehaltsgespräch. Wer mehr möchte, der muss diesen Wunsch belegen, zum Beispiel mit Gehaltstabellen, anderen Verträgen oder Jobangeboten. Im Plenum mit allen Mitarbeitern entscheiden dann alle, ob sich die Firma das leisten kann. Wie es der Firma geht, macht Gründer Julian Vester mithilfe eines Ampelsystems transparent: Grün bedeutet, die Ziele wurden übertroffen. Geld heißt, es schwankt. Rot zeigt an, dass der Umsatz unter den Erwartungen liegt.

Das System hat sich im Laufe der Zeit schon weiterentwickelt, ist aber noch nicht am Ende angekommen, so Vester gegenüber der „Zeit“.

Demokratisierung von Unternehmensprozessen machten bereits in den 90iger Jahren als „Semco System“ auf sich aufmerksam. Die Erfahrungen waren offenbar u.a. abhängig von der Größe der Unternehmen. Ich glaube, dass mit der Generation Y eine neue Zeit für das Thema Mitbestimmung angebrochen ist.

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Daimler will Mitarbeitern das Arbeiten im Home Office ermöglichen
Daimler will Mitarbeitern das Arbeiten im Home Office ermöglichen | © Pushish Images @ Shutterstock.com
7. April 2016

Daimler will Mitarbeitern das Arbeiten im Home Office ermöglichen

Wie sieht die Arbeitswelt der Zukunft aus? Arbeitnehmer haben hier oft schon ihre Vorstellung, die allerdings in der Regel weniger mit der des Arbeitgebers zusammenpasst. Viele wünschen sich nämlich das Arbeiten im Home Office (PDF) – und das wäre in vielen Berufen auch möglich. Die Praxis sieht jedoch bei den meisten anders aus. Daimler will das demnächst ändern.

“Daimler hinterfragt die Firmenphilosophie und will mehr #HomeOffice ermöglichen. #NewWork“

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Der Stuttgarter Autokonzern will seine Firmenphilosophie auf den Kopf stellen und sich an den Mitarbeiter-Wünschen orientieren. Daimler-Chef Dieter Zetsche erklärte daher in einem Interview mit dem „Stern“, dass über 80.000 Mitarbeiter aus Verwaltung und Entwicklung gefragt wurden, wie sie in Zukunft arbeiten möchten.

Ein zentrales Ergebnis: Etwa vier von fünf Mitarbeitern haben sich in der Befragung mehr räumliche und zeitliche Autonomie gewünscht. Home Office ist stark gefragt. Das will Daimler deshalb künftig ermöglichen.

Was es beim Home Office rechtlich zu beachten gilt, darüber habe ich hier bereits ausführlicher geschrieben:

  • Home Office: Diese Dinge müssen rechtlich beachtet werden

Im Zuge der Befragung soll aber noch mehr passieren. Firmenchef Zetsche will auch Hierarchien im Unternehmen, die Meetingkultur und Leistungsbewertung auf den Prüfstand stellen. New Work soll bei Daimler offenbar nicht beim Home Office enden.

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New Yorker Concept Store überzeugt mit besonderer Story
New Yorker Concept Store überzeugt mit besonderer Story | © Kunal Mehta @ Shutterstock.com
24. März 2016

New Yorker Concept Store überzeugt mit besonderer Story

Einzelhandel lässt sich doch neu erfinden! Eine Freundin machte mich auf das Konzept von Rachel Shechtman in Manhattan aufmerksam, die einen ganz besonderen Concept Store entwickelt hat.

“STORY is a retail concept that takes the point of view of a magazine, changes like a gallery and sells things like a store.”

Rachel Shechtman

“Einzigartig! Rachel Shechtman beweist mit @thisisstory, dass sich Einzelhandel neu erfinden lässt.“

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Zu viel möchte ich gar nicht verraten, deswegen schaut euch am besten selbst an, was STORY zu bieten hat.

Zur STORY-Homepage

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