Im Unternehmen hat der Arbeitgeber das Sagen. Er darf dem Mitarbeiter diverse Vorschriften machen. Aber das Direktionsrecht hat natürlich Grenzen. Ein Überblick über drei wichtige Themen und die Frage, was der Vorgesetzte darf und was nicht.
Handyverbot: Ein generelles Handyverbot darf der Arbeitgeber nur aussprechen, wenn er die Zustimmung des Betriebsrates hat bzw. wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt. Einzelnen Mitarbeitern kann wiederum ein Verbot erteilt werden. Im Allgemeinen gelten ungefähr 10 bis 15 Minuten private Telefonate pro Tag als angemessen.
Taschenkontrollen: Der Arbeitgeber darf diese nicht ohne weiteres einführen – schon gar nicht, wenn es nur einzelne Mitarbeiter betrifft. Soll eine Taschenkontrolle für alle durchgeführt werden, braucht es eine Rechtsgrundlage im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Rauchverbot: Das Rauchen ist immer wieder ein Thema im Betrieb. Die Antwort auf ein Rauchverbot ist allerdings ganz einfach: Ja, der Chef darf das Rauchen am Arbeitsplatz untersagen. Für eine Raucherpause müssen sich Mitarbeiter ausstempeln – vorausgesetzt, die Arbeitszeitregelung sieht das überhaupt vor.
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